Regierung erwägt Klage gegen EU-Förderpolitik

BERLIN (fst). Die Bundesregierung will eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) prüfen, falls künftig mit EU-Geld die Forschung an humanen embryonalen Stammzellen gefördert werden soll.

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Das erklärt die Exekutive in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Union. Hintergrund dieser Ankündigung ist der seit Monaten währende Streit zwischen EU-Kommission und mehreren Mitgliedstaaten über die Förderpraxis beim 6. EU-Forschungsrahmenprogramm.

Dieses sieht auch Fördermittel für die Forschung an humanen embryonalen Stammzellen vor. Durch ein Moratorium, das Ende vergangenen Jahres ausgelaufen war, war der politische Konflikt entschärft worden, da Stammzellforscher zunächst nicht gefördert werden durften.

Nach Ablauf dieser Frist hatte sich EU-Forschungskommissar Philippe Busquin Herbst aber wiederholt für die Forschungsförderung stark gemacht. Die Union verlangt nun Auskunft über die Haltung der Regierung: Denn das deutsche Stammzellgesetz gestattet nur eingeschränkt die Forschung nur an älteren Stammzell-Linien.

In der EU könne nicht gefördert werden, was in Deutschland verboten ist, argumentiert die Union. Allerdings schätzt die Regierung die Erfolgsaussichten einer Klage vor dem EuGH als gering ein.

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