Schon jetzt bezahlen viele Kassen die HPV-Impfung bei Mädchen
BERLIN (HL). Bereits jetzt bezahlen viele Krankenkassen die Impfung gegen Humane Papilloma-Viren (HPV) zur Prävention des Zervixkarzinoms bei jungen Mädchen. Bis zum 30. Juni will der Bundesausschuss (GBA) - wie dies nach dr Reform vorgesehen ist - eine für alle Kassen verbindliche Entscheidung treffen, nachdem die Ständige Impfkommission (STIKO) gestern ihre Empfehlung veröffentlicht hat. Bis Ende Juni gelten kassenindividuelle Kostenerstattungsregeln.
Veröffentlicht:Nach einer Umfrage der "Ärzte Zeitung" unter einigen Krankenkassen ergibt sich folgendes Bild:
- AOK: Derzeit erstattet die AOK bundesweit einheitlich die Impfkosten bei Mädchen im Alter zwischen neun und 17 Jahren. Allerdings wird gegenwärtig überlegt, ob die Altersbeschränkung der STIKO-Empfehlung angepasst werden soll. Dann würden nur noch Mädchen ab zwölf die Impfung bekommen können.
- Techniker Krankenkasse: Die TK war die erste gesetzliche Kasse, die die HPV-Impfung bezahlt hat. Die Erstattung der Kosten für Impfstoff und ärztliche Leistung war bislang möglich für die Impfung von Mädchen zwischen elf und 17 Jahren. Die Altersgrenzen sollen jetzt der STIKO-Empfehlung angepasst werden.
- Barmer Ersatzkasse: Sie erstattet gegenwärtig im Einzelfall die Kosten für die Impfung bei Mädchen im Alter zwischen zwölf und 17 Jahren.
- Deutsche Angestellten Krankenkasse: Die DAK erstattet die Kosten für die Impfung von Mädchen zwischen zwölf und 17 Jahren. Wegen der hohen Kosten für die Dreimal-Impfung von insgesamt 450 Euro wird jede Impfgabe gesondert erstattet.
Bei Betriebs- und Innungskrankenkassen gibt es derzeit noch keine vollständige Transparenz über die Erstattungsmodalitäten. Ein Sprecher des BKK-Bundesverbandes sagte, er erwarte, dass die meisten Betriebskrankenkassen über eine Kostenerstattung kurzfristig entscheiden würden.
Nach dem Wettbewerbsstärkungsgesetz wird es auf jeden Fall zu einer einheitlichen Impf-Pflichtleistung für alle Kassen kommen. Entscheiden muss darüber der Gemeinsame Bundesausschuss, und zwar bis zum 30. Juni. Der Bundesausschuss kann von der Empfehlung der STIKO mit einer Begründung abweichen. Trifft der Bundesausschuss keine fristgerechte Entscheidung, dann gilt die STIKO-Empfehlung als Pflichtleistung.
Die STIKO ruft die Ärzte in Deutschland dazu auf, die neue Impfung als Gelegenheit zu nutzen, den Impfstatus der Jugendlichen zu überprüfen. Eine gleichzeitige Gabe anderer Impfstoffe sei bislang nur für rekombinante Hepatitis-B-Vakzine untersucht.
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