Teststreifen-Ausschluss hat Hintertürchen

Der GBA-Beschluss sorgt mächtig für Ärger: Ab Oktober gibt es Blutzuckerteststreifen für die meisten nichtinsulinpflichtigen Typ-2-Diabetiker nicht mehr auf Kassenrezept. Doch für Ärzte gibt es Schlupflöcher.

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Teststreifen zur Blutzuckermessung: Der Arzt soll im Einzelfall entscheiden können, ob eine Verschreibung notwendig ist.

Teststreifen zur Blutzuckermessung: Der Arzt soll im Einzelfall entscheiden können, ob eine Verschreibung notwendig ist.

© walter luger / fotolia.com

NEU-ISENBURG (eis). Mit Beginn des Oktobers dürfen Ärzte nichtinsulinpflichtigen Typ-2-Diabetikern nur noch in Ausnahmen Blutzuckerteststreifen zulasten der GKV verordnen. Ärzte- und Patientenverbände kritisieren diese Beschränkungen des GBA erneut.

Blutzuckerselbstmessung motiviert zu selbstverantwortlichem Umgang mit Diabetes, betonen die Deutsche Diabetes Gesellschaft und diabetesDE.

In allen nationalen und internationalen Leitlinien sei die Selbstkontrolle integraler Bestandteil der Therapie, so die Organisationen.

Maximal 50 Teststreifen dürfen weiterhin verordnet werden

Sie appellieren an Ärzte, die Ausnahmeregelungen des GBA zu nutzen. Danach dürfen maximal 50 Teststreifen weiterhin verordnet werden, wenn der Stoffwechsel instabil ist, bei Stoffwechselentgleisungen, häufigen Hyper- oder Hypoglykämien oder wenn Blutzuckerwerte deutlich außerhalb des Zielbereichs liegen.

Der Arzt muss im Einzelfall entscheiden

Auch die erstmalige Diagnose Typ-2-Diabetes, eine medikamentöse Ersteinstellung oder Umstellung bieten Anlass dafür. Falls abzusehen ist, dass der Stoffwechsel entgleisen könnte - etwa vor Reisen oder während des Ramadan - dürfen Teststreifen weiter vorsorglich verordnet werden.

"Der Arzt muss also immer im Einzelfall entscheiden und dokumentieren, ob eine Verschreibung von Blutzuckerteststreifen notwendig ist", sagt Professor Thomas Danne, Vorstandsvorsitzender von diabetesDE.

Auch Schwangere ausgenommen

Weitere Ausnahmen sind die Ersteinstellung oder Umstellung auf orale Antidiabetika von Patienten, die an Schulungen im Rahmen von Disease-Management-Programmen (DMP) teilnehmen.

Auch Schwangeren mit Diabetes lassen sich Teststreifen weiter verordnen.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Bei Teststreifenregel Ausnahmen nutzen!

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