Viele Studien nicht berücksichtigt

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Das IQWiG leistet bei der Nutzenbewertung von Arzneien die Vorarbeit für den Gemeinsamen Bundesausschuss, der an die Expertise des IQWiG aber nicht gebunden ist. Basis für die Arbeit des Institutes ist ein Methodenpapier, das seit Dezember 2006 in überarbeiteter Fassung vorliegt.

Auf Unverständnis bei Ärzten stößt, dass darin der Begriff "Nutzen" nicht definiert wird. Das IQWiG verweist darauf, man messe den Nutzen an "Patienten-relevanten Endpunkten" von Studien. Als Goldstandard definiert das Institut aber stets randomisierte kontrollierte Studien. Diese werden meist anlässlich der Zulassung eines Arzneimittels gemacht, sie sind aber nicht mit dem Ziel der Nutzenbewertung angelegt worden.

Bei der Nutzenbewertung langwirksamer Insulin-Analoga hat das IQWiG nur Studien berücksichtigt, in denen reines NPH-Insulin als Vergleichssubstanz verwendet wurde. Dies werde der Realität nicht gerecht, sagen Kritiker. In Leitlinien beschriebene und in der täglichen Praxis gebräuchliche Therapiealternativen sind so von der Bewertung ausgeschlossen.

(eb)

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