Gericht untersagt Apothekenkonzept von Schlecker

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STUTTGART (eb). Die holländische Versandapotheke "Vitalsana" darf in Deutschland ohne die erforderliche Apothekenbetriebserlaubnis keinen Apothekenbetrieb unterhalten - auch nicht teilweise. Das entschied das Oberlandesgericht Stuttgart.

Wie die Wettbewerbszentrale berichtet, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Hinter der Versandapotheke "Vitalsana" steht die deutsche Drogeriemarktkette Schlecker in Ehingen.

Die Wettbewerbszentrale hatte kritisiert, dass "Vitalsana" maßgebliche Teile ihrer Geschäftsaktivitäten als Apotheke nicht von den Niederlanden, sondern von Deutschland aus erbringe. So werden unter anderem unter Zuhilfenahme der Ressourcen der Firma Schlecker von dort aus Vertragsverhandlungen, Besprechungen und Vertragsabschlüsse mit Lieferanten, Dienstleistern und Krankenkassen geführt.

Ferner erfolge dort die schriftliche Bestell- sowie die Rezeptannahme, die Sammlung retournierter Arzneimittel sowie auch die pharmazeutische Beratung.

Az.: 2 U 65/10

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