Highlights 1994
Ärzte zur vollen Leistung verpflichtet
Kassel, 17. Februar 1994. Leistungen, die nicht kostendeckend vergütet werden, können Vertragsärzte deswegen nicht verweigern.
Das hat das Bundessozialgericht in letzter Instanz entschieden. Es entspreche den Erwägungen des Gemeinwohls, die Versorgung von Kassenpatienten zu erhalten.
Um dieses Ziel zu erreichen, können den Ärzten Veränderungen des Bewertungsgefüges zugemutet werden.
Die sich aus Artikel 12 des Grundgesetzes ergebende Freiheit der ärztlichen Berufsausübung wird dadurch nach Auffassung des BSG nicht verletzt.