Prozess wegen versuchten Mordes

Arzt soll Notruf nicht gewählt haben

Ein Arzt steht von heute an wegen versuchten Mordes vor Gericht. Er soll seiner Freundin die nötige Hilfe vorenthalten haben, als diese im vergangenen Juni in Gießen nach einer gemeinsam durchfeierten Nacht und Drogenkonsum in Lebensgefahr geriet.

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GIESSEN Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mediziner ihren schlimmen Zustand erkannte. Er habe sich zwar um die Frau gekümmert, aber keinen Notarzt gerufen. Das habe er unterlassen, so der Vorwurf, weil es ihm zu peinlich gewesen sei, möglicherweise auf einen Kollegen zu treffen.

Der 34-Jährige arbeitete damals in einer Gießener Klinik. Die Frau starb - der Angeklagte muss sich dennoch nur wegen versuchten Mordes verantworten.

Das liege daran, dass nicht völlig sicher sei, dass die Frau bei einer sofortigen Alarmierung des Notarztes überlebt hätte, erläuterte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft die juristischen Feinheiten.

Weil der 34-Jährige die Ecstasy-Pillen besorgt haben soll, muss er sich auch wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten. Das Urteil des Landgerichts Gießen wird im Juli erwartet. (dpa)

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