TIPP DES TAGES
Ausbildungsverträge müssen zur Kammer
Ausbildungsverträge mit angehenden Medizinischen Fachangestellten müssen bei der Ärztekammer eingereicht werden. Versäumt der Arzt dies, riskiert er unter Umständen eine Geldbuße.
In einem ähnlich gelagerten Fall hat das Berufsgericht für Heilberufe in Mainz einem Apotheker eine Geldbuße von 7000 Euro auferlegt, weil er trotz mehrmaliger Aufforderung durch die Landesapothekerkammer den Vertrag für eine Auszubildende nicht vorgelegt hat. Die Mainzer Richter fanden dieses Verhalten pflichtwidrig.
Da der Apotheker den Vertrag nicht zu Beginn der Ausbildung eingereicht habe, sei das Ansehen des Berufsstandes beschädigt worden.
Az.: BG-H 3/09.MZ