Highlights 1998
BSG-Urteil stützt Zulassungssperren
Kassel, 20. März 1998. Die Bedarfsplanung für Vertragsärzte nach dem GSG von 192 und die damit verbundenen Zulassungssperren verstoßen nicht gegen die Berufsfreiheit nach dem Grundgesetz.
Damit verwirft das Bundessozialgericht die Klagen von zwei Ärzten, die sich in gesperrten Bezirken niederlassen wollten. Auch familiäre Gründe lässt das Bundessozialgericht nicht gelten.
Auch eine solche Benachteiligung müsse in Kauf genommen werden, weil ansonsten die gesamte Bedarfsplanung hinfällig werden könne, so das Gericht.