Highlights 1983

BSG legalisiert Kooperation

Veröffentlicht:

Kassel, 26. April 1983: Das Bundessozialgericht entscheidet in einem wegweisenden Urteil, dass fachübergreifende Gemeinschaftspraxen zulässig sind.

Es ermöglicht damit die Kooperation von Ärzten verschiedener Disziplinen in einer Praxis.

Voraussetzung, so die Richter: Die freie Arztwahl muss erhalten bleiben, Ärzte dürfen ihr Fachgebiet nicht überschreiten, die Abrechnung von Ärzten verschiedener Gebiete muss getrennt erfolgen, und die Wirtschaftlichkeitsprüfung einzelner Ärzte muss möglich bleiben.

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

143. MB-Hauptversammlung

Marburger Bund stellt sich geschlossen gegen Rechts

Lesetipps
Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes

© Porträt: Rolf Schulten | Hirn: grandeduc / stock.adobe.com

Podcast „ÄrzteTag vor Ort“

Klinikärzte in der Primärversorgung – kann das gehen, Herr Dr. Botzlar?