TIPP DES TAGES
Berufsausbildung besser absetzbar
Die Bildung und Berufsausbildung von Kindern kann jetzt steuerlich besser geltend gemacht werden. Rückwirkend für 2008 können 30 Prozent des Schulgelds als Sonderausgaben - bis zu einer Obergrenze von 5000 Euro - von der Steuer abgesetzt werden. Erstmals sind auch Entgelte an berufsbildenden Ergänzungsschulen abziehbar. Angegeben werden können etwa Volkshochschulkurse, die zu einem Schulabschluss führen.