TIPP DES TAGES
Fax zählt nur mit Unterschrift
Wer beim Finanzamt Klage einreicht, sollte penibel auf Formfehler achten. Ein Urteil des Finanzgerichts München (Az.: 1 K 2342/07) zeigt: Besonders wichtig ist die Unterschrift.
Fehlt einem per Telefax oder Post an das Finanzamt geschickten Klageschreiben ein "persönlicher Schriftzug" (beim Fax "als Abbild"), ist die Klage nicht in der vorgeschriebenen Form erhoben worden. Wird später ein Brief oder Fax mit der Unterschrift nachgeschickt, dies aber außerhalb der einmonatigen Klagefrist, wird das Verfahren ohne Gerichtsverhandlung abgeschlossen.