TIPP DES TAGES

Haustürkredite dürfen widerrufen werden

Veröffentlicht:

Ärzte, die Kreditverträge bei sich zu Hause oder in ihrer Praxis abschließen, können innerhalb von 14 Tagen von den Verträgen zurücktreten. Das Bundesverfassungsgericht hat kürzlich beschlossen, dass diese Kreditverträge genau wie andere Haustürgeschäfte behandelt werden müssen.

Vor Gericht ging es um zwei Fälle, in denen Anlageberater Kundinnen in der Wohnung oder am Arbeitsplatz Darlehen vermittelt hatten, um Beteiligungen an einem Immobilienfonds zu finanzieren. Die beiden Frauen kündigten ihren Kredit. Vor Gericht bekamen sie Recht.

Ärzte, die sich in einer ähnlichen Lage befinden, können ihrer Bank einfach mitteilen, dass sie von dem Vertrag zurücktreten wollen. Eine Begründung ist nicht nötig. Wer auf der sicheren Seite sein will, sollte den Widerruf per Einschreiben und Rückschein verschicken.

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Vor dem Ärztetag in Mainz

Landesärztekammer-Präsident Matheis: „Es wird am Sachverstand vorbei regiert!“

Lesetipps
Mensch tippt auf Tastatur.

© Mikhail Tolstoy / stock.adobe.com

Liste veröffentlicht

Endlich: Zi zeigt, mit welchen PVS Praxen zufrieden sind

Der Hefepilz Candida auris in einer Petrischale

© Nicolas Armer / dpa / picture alliance

Krankmachender Pilz

Candida auris wird immer öfter nachgewiesen