TIPP DES TAGES
Kleingeld muss nicht akzeptiert werden
Ist die Praxisgebühr in Höhe von zehn Euro beim ersten Praxisbesuch im Quartal fällig, so müssen sich Medizinische Fachangestellte (MFA) am Praxistresen nicht alles gefallen lassen. Denn: Nach Angaben des Bundesverbandes deutscher Banken ist niemand dazu verpflichtet, bei einer Zahlung mehr als 50 Münzen anzunehmen.
Das gelte für Privatpersonen ebenso wie für Geschäfte, Gaststätten oder Tankstellen - also auch für Praxen. Im konkreten Fall bedeutet das, dass MFA von Patienten verlangen können, die Praxisgebühr in Höhe von zehn Euro in nicht allzu kleiner Stückelung zu begleichen.
Dasselbe gilt auch für Begleichungen von IGeL, wie zum Beispiel dem Ausstellen von Attesten für den Kindergarten oder die Schule.