Fundsache

Klinikfrühstück: die Dritten fest im Blick

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Auch in einem Krankenhaus muss man auf seine Dritten Zähne acht geben. Gehen die Beißer eigener Schusseligkeit wegen verloren, kann man das nicht der Klinik anlasten, wie ein Gericht bestätigt hat. Im vorliegenden Fall musste das Landgericht Detmold die Schadenersatzklage einer Klinikpatientin verhandeln, wie "Focus Online" berichtet. Die Frau hatte ihren Zahnersatz beim Frühstück auf ein Essenstablett gelegt, das vom Personal später abgeräumt wurde. Niemandem fiel die Prothese auf, die mit den Resten des Frühstücks offenbar entsorgt wurde. Die Frau klagte auf Schadenersatz: Sie wollte die 750 Euro Eigenanteil für ihr neues Gebiss erstattet bekommen. Das Landgericht Detmold indes wies ihre Klage auch in zweiter Instanz ab.

Das Krankenhaus-Personal, so die Begründung, müsse auf Essenstabletts nicht mit abgelegten Gebiss-Prothesen rechnen. (Smi)

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