Mit Pistole auf Hausbesuch? Arzt zieht vor Gericht

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ARNSBERG/SOEST (dpa). Ein Arzt aus Soest will bei nächtlichen Hausbesuchen eine Pistole mitnehmen. Weil die Kreispolizei dem Jäger das Tragen seiner Waffe außerhalb seines Grundstückes nicht erlaubt, zog der 40-Jährige vor das Arnsberger Verwaltungsgericht.

Die Kreispolizei hatte argumentiert, es reiche, wenn der Arzt Pfefferspray oder Reizgas bei sich führe, um sich im Ernstfall zu schützen. Der Allgemeinmediziner entgegnete vor Gericht, dass diese Mittel nach Drogen- oder Alkoholkonsum zum Teil erst verzögert wirken. Er sei bereits in seiner Praxis von einem Patienten mit einer Schusswaffe bedroht worden. Bisher habe er zum Glück immer deeskalierend auf die Bedrohungen reagieren können.

Der Richter zeigte bei der Verhandlung Verständnis für den Arzt, der unter dem Kittel eine Waffe tragen will. "Der Kläger ist mehr gefährdet als "Lieschen Müller oder sonstwer", sagte er. Allerdings müsse geprüft werden, ob die vorgetragenen Sachverhalte die Ausnahme-Regelung zum Mitführen der Waffe nach Paragraf 19 des Waffengesetzes rechtfertigen. Das Gericht will in vier Wochen über den Fall entscheiden.

Verwaltungsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 14K 50/06

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