NADA: UV-Bestrahlung von Blut ist unzulässig

NEU-ISENBURG (bee). Im Zusammenhang mit den Doping-Vorwürfen gegen einen Mediziner aus Erfurt haben die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) und der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) UV-Bestrahlung von Blut als nicht zulässig erklärt.

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"Ob und inwieweit es sich bei der eingesetzten Methode um eine verbotene Methode im Sinne der WADA-Verbotsliste handelt, haben Schiedsrichter beim Deutschen Schiedsgericht zu klären", teilten die beiden Organisationen mit.

Der beschuldigte Mediziner hatte zuvor erklärt, die UV-Bestrahlung zur Behandlung von Infekten bei Sportlern eingesetzt zu haben.

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