Highlights 1990
Nach fünf Jahren erstmals wieder feste Punktwerte
Köln/Siegburg, 1. März 1990. Durchbruch für die Kassenärztlichen Bundesvereinigung an der Honorarfront: Erstmals seit fast fünf Jahren und einer langwierigen Reform des Einheitilchen Bewertungsmaßstabes vereinbaren KBV und Ersatzkassen einen Honorarvertrag mit festen Punktwerten.
Für Prävention gibt es 11,25 Pfennig, für Hausbesuche sowie Dienste an Sonn- und Feiertagen 11,1 Pfennig und für alle übrigen Grund-und Sonderleistungen 10,65 Pfennig. Nur Laborleistungen bleiben budgetiert.
Nach der Gesundheitsreform von 1989 schwimmt die GKV im Geld: die Leistungsausgaben gingen im Vergleich zu 1988 um 3,9 Prozent zurück, der Überschuss beträgt 1989 9,3 Milliarden DM, die Beitragssätze sollen im Lauf des Jahres 1990 von 12,9 auf 12,5 Prozent sinken.