Fundsache

Porno-Mail galt als Dienstunfall

Veröffentlicht:

Vorgesetzte sollten sich genau überlegen, welche E-Mails sie an ihre Mitarbeiter weiterleiten - im Zweifelsfall könnten sie einen Dienstunfall auslösen, für den der Arbeitgeber aufkommen muss. In einem solchen Fall verurteilte jüngst das Düsseldorfer Verwaltungsgericht den Dienstherrn eines Landesbeamten in Nordrhein-Westfalen.

Der hatte von seinem Vorgesetzten eine sexuell anstößige Mail erhalten. Nach dem Anschauen der Bilder, die das Gericht als "abstoßende Darstellungen weiblicher Geschlechtsorgane" umschrieb, meldete der Beamte den Vorgang als Dienstunfall. Er habe eine psychische Erkrankung davongetragen.

Ein Gutachter bestätigte dies: Der Beamte leide, verursacht durch die Bilder, an einer Zwangsstörung, die sich in Zwangsgedanken äußere. Nun muss das Bundesland für sämtliche Behandlungskosten und Spätfolgen aufkommen. (dpa)

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

MB-Hauptversammlung

Johna: Klinikreform ist ein Großversuch ohne Folgeabschätzung

Lesetipps
Der Hefepilz Candida auris in einer Petrischale

© Nicolas Armer / dpa / picture alliance

Krankmachender Pilz

Candida auris wird immer öfter nachgewiesen