TIPP DES TAGES

Sichern Sie sich auf Dauer Ihre QZV!

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Am 1. Juli wird alles neu beim Ärzte-Honorar. Die "freien Leistungen" werden künftig zu "qualifikationsgebundenen Zusatzvolumen" (QZV). Wer sich als Praxischef ein QZV auf Dauer für seine Praxis sichern will, muss die betreffende Leistung, zum Beispiel Akupunktur, Sonografie oder Langzeit-EKG, mindestens einmal in jedem Quartal erbringen. Das Bezugsquartal ist für QZV immer das Vorjahresquartal. Das heißt: Wer im kommenden Quartal eine Leistung aus dem QZV erbringt, sichert sich damit die Zuteilung dieses QZV für III/2011. Rechnen Sie also jede erbrachte Leistung exakt ab!

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