Toter darf nicht zu Diamant gepresst werden

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WIESBADEN (dpa). Die Asche eines Toten darf nach einer Gerichtsentscheidung nicht zu einem Diamanten gepresst werden.

Im Streit zwischen der 19-jährigen Tochter und der 86 Jahre alten Mutter des Verstorbenen gab das Wiesbadener Amtsgericht der alten Dame Recht. Sie will verhindern, dass ihre Enkelin die sterblichen Überreste in der Schweiz zu einem Edelstein verarbeiten lässt.

Die junge Frau habe nicht glaubhaft machen können, dass dies der letzte Wille des Toten gewesen sei, urteilte das Gericht. Der Anwalt der 19-Jährigen erwägt Rechtsmittel gegen die Entscheidung.

Amtsgericht Wiesbaden, Aktenzeichen: 91 C 1274/07

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