Traumatische Spätfolgen sind kein Dienstunfall

Veröffentlicht:

MAINZ (dpa). Ein ehemaliger Rauschgift-Ermittler aus Rheinland- Pfalz kann traumatische Spätfolgen nach seinen Einsätzen nicht als Dienstunfall geltend machen.

Das entschied das Mainzer Verwaltungsgericht laut einer Mitteilung vom Dienstag. Ein Dienstunfall trete plötzlich auf, argumentierten die Richter. Dies sei bei den jahrelangen Ermittlungen des Polizisten nicht der Fall.

Der Beamte der Kriminalpolizei hatte unter anderem im Rauschgift-Milieu verdeckt ermittelt. Nach Angaben von Ärzten leidet er heute unter einer posttraumatischen Belastungsstörung, dazu gehören etwa seelische, körperliche und psychosoziale Folgen von extremen Belastungen.

Verwaltungsgericht Mainz, Az.: 7 K 354/07.MZ

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Vor dem Ärztetag in Mainz

Landesärztekammer-Präsident Matheis: „Es wird am Sachverstand vorbei regiert!“

Lesetipps
Mensch tippt auf Tastatur.

© Mikhail Tolstoy / stock.adobe.com

Liste veröffentlicht

Endlich: Zi zeigt, mit welchen PVS Praxen zufrieden sind

Der Hefepilz Candida auris in einer Petrischale

© Nicolas Armer / dpa / picture alliance

Krankmachender Pilz

Candida auris wird immer öfter nachgewiesen