TIPP DES TAGES

Verdienstausfall konkret belegen!

Veröffentlicht:

Macht ein Arzt für seine ehrenamtliche Tätigkeit, beispielsweise in einem Landeswohlfahrtsverband, Verdienstausfall geltend, muss er - will er mehr als den Durchschnittssatz haben - konkret werden. Der Arzt muss belegen, dass er seine hauptberufliche Tätigkeit nicht zu einem anderen Zeitpunkt als etwa der Verbandssitzung hätte erbringen können.

Die pauschale Behauptung, er sei an der Behandlung von Patienten gehindert gewesen, reicht nicht, so das Verwaltungsgericht Gießen (Az.: 8 K 1196/08).

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

MB-Hauptversammlung

Johna: Klinikreform ist ein Großversuch ohne Folgeabschätzung

Lesetipps
Der Hefepilz Candida auris in einer Petrischale

© Nicolas Armer / dpa / picture alliance

Krankmachender Pilz

Candida auris wird immer öfter nachgewiesen