TIPP DES TAGES

Verordnungen müssen in Praxen ausliegen

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Jeder Praxischef ist als Arbeitgeber dazu verpflichtet, in seinem Betrieb für sämtliche Mitarbeiter für die Arbeitsabläufe relevante Gesetze und Verordnungen zur Einsicht auszulegen.

Das Fehlen dieser Unterlagen kann im Falle von Begehungen durch Vertreter der Berufsgenossenschaften, Gesundheitsämter oder Arbeitsschutzbehörden Probleme bereiten. Wichtige arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen müssen darüber hinaus auch als Teil des Qualitätsmanagements (QM) in der Arztpraxis vorgehalten werden, das bis Ende kommenden Jahres eingeführt sein muss.

Eine hilfreiche Übersicht der rechtlichen Regelungen, die für die Arbeit in der Arztpraxis gelten, hat der NAV-Virchow-Bund, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands, herausgegeben. Interessierte können diese Informationen via E-Mail online bestellen. Adresse: info@nav-virchowbund.de

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