TIPP DES TAGES

Vorsicht mit Kapitalübertrag

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Ärzte, die Geld auf ihre Kinder übertragen wollen, um Zinseinkünfte steuerfrei zu halten, müssen beachten, dass sie dann nicht mehr frei über das Geld verfügen können.

Denn der Fiskus erkennt die Übertragung nur an, wenn das Geld wirtschaftliches Eigentum des Kindes wird. Das ist nicht der Fall, wenn die Eltern weiter uneingeschränkte Vollmacht über das Konto haben.

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