Wochenendbeziehung der Ex-Frau befreit von Unterhaltspflicht

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ZWEIBRÜCKEN (dpa). Auch eine Wochenendbeziehung mit einem neuen nichtehelichen Lebenspartner kann eine geschiedene Frau den Unterhalt kosten. Das geht aus einem Urteil des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken hervor. Nach dem Richterspruch ist auch in diesen Fällen von einer verfestigten Lebensgemeinschaft des Paares auszugehen, so dass die Frau ihre Unterhaltsansprüche gegen den Ex-Mann verwirkt hat. Die Richter machten deutlich, dass die Ex-Frau und ihr neuer Partner nur deshalb getrennte Wohnungen behalten haben, um den Unterhaltsanspruch nicht zu gefährden.

Az.: 2 UF 140/09

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