Haft auf Bewährung

Zahnarzt wegen Körperverletzung verurteilt

Wegen gravierender Behandlungsfehler hat das Amtsgericht Hamburg einen Zahnarzt zu anderthalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Veröffentlicht:
Zahnarzt wegen Körperverletzung verurteilt

© Eric Fahrner - Fotolia

HAMBURG. Der 55-jährige Zahnarzt habe sich in vier Fällen der vorsätzlichen Körperverletzung schuldig gemacht, sagte Richterin Jessica Oeser am Mittwoch. Den vier Patienten, die fast zehn Jahre nach den Behandlungen noch immer an den Folgen leiden, muss der Angeklagte ein Schmerzensgeld von jeweils 9000 Euro zahlen.

Der Mediziner hatte bei den drei Frauen und einem Mann zwischen März 2009 und November 2010 radikale Eingriffe vorgenommen. Einer heute 58-Jährigen, die an Heiligabend wegen Schmerzen in seine Praxis gekommen war, hatte er gleich am ersten Weihnachtstag in einer achtstündigen Operation unter Vollnarkose 15 Zähne gezogen, darunter zehn gesunde. Ihre sieben übrigen Zähne entfernte er bei einer zweiten OP.

Mit der Strafe blieb das Gericht nur knapp unter der Forderung des Staatsanwalts, der ein Jahr und acht Monate auf Bewährung beantragt hatte. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Verbändeanhörung im Ministerium

Lauterbach will mit Klinikreform endlich ins Kabinett

Praxiseinrichtung

Licht an! Die richtige Beleuchtung in der Arztpraxis

Lesetipps
Die Allianz Chronisch Seltener Erkrankungen warnt, die geplante Klinikreform bilde die besondere Situation für die Behandlung von Menschen mit seltenen Erkrankungen nicht ausreichend ab.

© Frank Molter / dpa

Sieben-Punkte-Papier mit Forderungen

ACHSE beklagt: Seltene Erkrankungen bei Klinikreform nicht berücksichtigt