Michael Schumacher

Zustand unverändert kritisch

Michael Schumacher ist eine Woche nach seinem verheerenden Ski-Unfall unverändert in kritischem, aber stabilem Zustand. Derweil will die Staatsanwaltschaft die Speicherkarte der Skihelm-Kamera von Schumacher auswerten. Außerdem ist das Handyvideo eines Zeugen aufgetaucht, der offenbar zufällig den Unfall filmte.

Von Gabriele Wagner Veröffentlicht:
Beispiel Helmkamera: Mit solchen oder ähnlichen Kameras können hochauflösende Fotos und Videos aufgenommen werden.

Beispiel Helmkamera: Mit solchen oder ähnlichen Kameras können hochauflösende Fotos und Videos aufgenommen werden.

© Julian Stratenschulte / dpa

MERIBEL. Eine Woche nach seinem schweren Ski-Unfall in Méribel in Frankreich ist der Zustand des Ex-Formel-1-Weltmeisters Michael Schumacher unverändert kritisch, aber stabil. Das teilte seine Managerin Sabine Kehm am 4. Januar schriftlich mit.

Nach seinem Unfall in einem nicht markierten Bereich neben einer Piste verlor Schumacher rasch das Bewusstsein und liegt seitdem in der Universitätsklinik in Grenoble im künstlichen Koma.

Er wurde zweimal operiert, dabei wurden Hämatome ausgeräumt und die Schädelkalotte gefenstert (Trepanation), um den Hirndruck zu mindern.

Bislang ist lediglich bekannt, dass Schumacher multiple Hirnverletzungen hat, darunter Kontusionen (Prellungen), Kompressionen (Quetschungen) und offenbar auch Einblutungen ins Hirngewebe sowie subdurale und/oder epidurale Hämatome.

Spekulationen über den weiteren Verlauf sind sinnlos

Zwar steigt mit jedem Tag ein bisschen die Hoffnung, dass Schumacher den Unfall überleben kann. Doch ist eine Prognose derzeit unmöglich, vor allem auch darüber, ob und welche bleibenden Schäden Schumacher davon tragen könnte. Darauf haben die behandelnden Ärzte in ihrer Pressekonferenz am 30. Dezember hingewiesen.

Alle weiteren Informationen zum Gesundheitszustand Schumachers stammen von seiner Managerin, die sich mehrfach mündlich und schriftlich geäußert hat. Und sich dabei - verständlicherweise - bedeckt hält. Ob ein weiteres ärztliches Bulletin, das nicht vor dem 6. Januar erwartet wird, neue Aufschlüsse liefern kann, bleibt abzuwarten.

Spekulationen über mögliche Folgen sind -nicht nur derzeit - sinnlos. Zwar muss man bei einem schweren Hirntrauma* mit Kompressionen und Blutungen durchaus mit bleibenden Schäden rechnen, aber dazu muss es nicht zwangsläufig kommen. Es gibt sehr unterschiedliche Verläufe, das belegen auch folgende Sportler-Schicksale:

Joachim Deckarm, Hans Grugger, Mika Häkkinen

Der Ex-Handballweltmeister Joachim Deckarm stürzte am 30. März 1979 beim Halbfinalrückspiel im Europacup der Pokalsieger in Ungarn nach einem Zusammenprall mit einem Gegenspieler schwer. Dabei prallte er mit dem Kopf auf den Hallenboden aus Beton, der nur mit einer dünnen Linoleumschicht überzogen war.

Bei dem Unfall erlitt Deckarm ein schweres Schädelhirntrauma, unter anderem mit Dura-Einriss (Hirnhautriss), Hirnkompressionen und doppelter Schädelbasisfraktur. Deckarm lag 131 Tage im Koma und trug bleibende Schäden davon. Heute lebt er in einer Einrichtung für betreutes Wohnen in Saarbrücken.

Der österreichische Skirennfahrer Hans Grugger stürzte am 20. Januar 2011 beim Abfahrtstraining in Kitzbühl und zog sich ein schweres Schädelhirntrauma zu. Er musste notoperiert werden und lag fast zwei Wochen im künstlichen Koma. Inzwischen studiert er Sport und Geographie und fährt immer noch gern Ski.

Der finnische Formel-1-Rennfahrer Mika Häkkinen hatte im November 1995 in Adelaide in Australien beim Abschlusstraining nach einem Reifenplatzer einen schweren Unfall.

Dabei erlitt er unter anderem einen Schädelbasisbruch und konnte nur durch einen sofortigen Luftröhrenschnitt direkt an der Unfallstelle überleben.

Er lag zehn Tage im Koma. Doch ihm gelang nicht nur ein Comeback auf der Rennstrecke, sondern er wurde auch zweimal Formel-1-Weltmeister: 1998 und 1999.

So geht es weiter: Behörden untersuchen Helmkamera und Handyvideo

Inzwischen haben Schumachers Angehörige die Helmkamera, die Schumacher bei seinem Unfall dabei hatte, an die Behörden übergeben. Die Speicherplatte soll ausgewertet werden. Unklar ist bislang noch, ob die Kamera bei Schumachers Unfall eingeschaltet war.

Außerdem wurde Schumachers 14-jähriger Sohn, der mit ihm zusammen Ski gefahren war, als Zeuge befragt.

Nach einem Bericht des "Spiegel" ist der Unfall möglicherweise zufällig von einem Skitouristen gefilmt worden. Der Mann, ein 35-jähriger Flugbegleiter, hat sich nach "Spiegel"-Angaben am 3. Januar beim Magazin gemeldet und berichtet, er habe seine Freundin mit seinem Handy gefilmt.

Im Hintergrund sei ein Skifahrer zu sehen, der zwischen zwei Pisten im Tiefschnee "gemächlich gefahren" und dann zu Fall gekommen sei. Nach Angaben des Zeugen handele es sich bei diesem Skifahrer um Schumacher. Auch diese Aufnahmen sollen inzwischen den Behörden übergeben worden sein.

Die Ermittlungsbehörden wollen sich Mitte der Woche bei einer Pressekonferenz zu dem Skiunfall von Schumacher äußern. Das kündigte Staatsanwalt Patrick Quincy von der République Albertville in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur AFP am 5. Januar an. (mit Material von dpa)

*Einteilung der Schädel-Hirn-Traumata (SHT)

Früher wurden die SHT in drei Schweregrade eingeteilt:

SHT Grad 1: unter anderen kurzzeitige Bewusstseinsstörungen mit Bewusstlosigkeit weniger als zehn Minuten; in der Regel keine bleibenden Schäden.

SHT Grad 2: unter anderen Bewusstlosigkeit mehr als zehn Minuten mit möglichen Spätfolgen.

SHT Grad 3: unter anderen Koma; Spätfolgen häufig, aber nicht zwangsläufig.

Heute wird die Glasgow Coma Scale (GCS) genutzt, um Bewusstseinsstörungen einzuschätzen, etwa nach SHT. Dabei werden Punkte vergeben für

die Fähigkeit, die Augen zu öffnen (spontan? Nach Aufforderung? Auf Schmerzreiz? Keine Reaktion?);

die Fähigkeit zu sprechen (konversationsfähig? Adäquat? Unzusammenhängend? Unverständlich? Spricht nicht?)

motorische Reaktionen (adäquat nach Aufforderung? gezielte/ungezielte Abwehr auf Schmerzreiz? Beuge-/Strecksynergismen oder keine Reaktion auf Schmerzreiz?)

Für jede Kategorie werden Punkte vergeben, maximal sind 15 Punkte möglich (volles Bewusstsein), minimal 3 Punkte (Koma). Nach der GCS liegt ein leichtes SHT-Trauma bei 15 bis 13 Punkten vor; ein mittelschweres bei 12 bis 9 Punkten und ein schweres bei 8 bis 3 Punkten.

Unterschieden wird auch noch zwischen gedecktem und offenem SHT (Durariss; Fraktur;, Kopfhautperforation).

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