AOK-Integrationsvertrag für alle Versicherten offen
STUTTGART(eb). In Baden-Württemberg können niedergelassene Gastroenterologen für Gastroskopien, Koloskopien und Polypektomien auf mehr Honorar hoffen.
Grund ist ein neuer Integrationsvertrag nach Paragraf 140 a ff SGB V von AOK, Medi und dem Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen, der vorerst bis Ende des Jahres läuft (wir berichteten).
Die Vertragspartner betonen - anders, als von uns dargestellt - dass alle AOK-Versicherten in Baden-Württemberg teilnehmen können. Die Patienten "sollten", müssen aber nicht in das Hausarztprogramm eingeschrieben sein.