AOK differenziert Zuzahlungen je nach Region

BERLIN(HL). Die AOKen entscheiden autonom für ihre jeweilige Region, ob und in welchem Ausmaß sie ihren Versicherten die Zuzahlung bei Rabatt-Arzneimitteln erlassen wollen.

Veröffentlicht:

Wie der Apotheken-Branchendienst "Apotheke adhoc" berichtet, gibt es keine bundeseinheitliche Zuzahlungsbefreiung für die seit dem 1. Juni unter Vertrag genommenen 63 Rabatt-Wirkstoffe.

So hat die AOK Bayern die Zuzahlung bei allen Rabatt-Arzneimitteln erlassen. In Baden-Württemberg sind nur Versicherte von der Zuzahlung befreit, wenn sie am dortigen Hausarzt-Modell teilnehmen, das die AOK abgeschlossen hat.

In Niedersachsen gibt es keine generelle Befreiung; wenn jedoch ein Alternativ-Arzneimittel zuzahlungsbefreit ist, weil sein Preis 30 Prozent unter dem Festbetrag liegt, dann wird auch für das Rabattarzneimittel keine Zuzahlung erhoben. Eine solche Regelung gilt auch in Hessen.

Außerdem soll gelten, dass Patienten, die bislang ein zuzahlungsbefreites Arzneimittel erhalten haben, in jedem Fall auch die Rabatt-Arznei ohne eine Selbstbeteiligung in der Apotheke bekommen.

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Referentenentwurf

Lauterbachs Klinikreform: Lob von den Uniklinika und Prügel aus den Ländern

Gastbeitrag zur Kardioonkologie

Herzinsuffizienz zieht Komorbiditäten an

Lesetipps
Eine warme Beleuchtung sorgt im Empfangsbereich für eine angenehme Atmosphäre.

© Javier De La Torre / Westend61 / picture alliance

Praxiseinrichtung

Licht an! Die richtige Beleuchtung in der Arztpraxis