Urteil

Ärzte dürfen Behandlung von todkrankem Baby abbrechen

Ärzte in Großbritannien können endgültig die Behandlung des todkranken Babys Charlie Gard abbrechen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wies am Dienstag in Straßburg eine Beschwerde der Eltern als unzulässig ab.

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STRAßBURG. Der zehn Monate alte Charlie Gard hat eine seltene genetische Erkrankung. Seine Eltern wollten das Kind für eine experimentelle Therapie in die USA bringen. Die britischen Ärzte, die den Jungen bisher behandeln, sind allerdings überzeugt, dass die Therapie nicht helfen würde. Sie wollen deshalb die lebenserhaltenden Maßnahmen einstellen.

Eine Klage der Eltern gegen die Entscheidung der Mediziner blieb in Großbritannien erfolglos. Der Menschenrechtsgerichtshof beanstandete dies nun nicht. Nationale Stellen hätten einen weiten Einschätzungsspielraum im Bereich der experimentellen Medizin für Todkranke und in Fällen, in denen es um sensible moralische und ethische Fragen gehe. Die britischen Gerichte hätten den Fall zudem akkurat und sorgfältig geprüft. Die Entscheidung ist endgültig (Beschwerde-Nr. 39793/17). (dpa)

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