Ärzte sollen Unterlagen 30 Jahre aufbewahren

BERLIN (af). Niedergelassene Ärzte sollen künftig Behandlungsunterlagen grundsätzlich 30 Jahre aufbewahren müssen.

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Dies empfiehlt der Gesundheitsausschuss des Bundesrates in einer Beratungsvorlage zum Patientenrechtegesetz. Solange dauere es, bis Haftungsansprüche laut Gesetzbuch verjährten.

Darüber hinaus sollen Ärzte ihren Patienten ohne Aufforderung eine Patientenquittung ausstellen.

Sie solle Diagnosen, erbrachte Leistungen, Therapieempfehlungen und Arzneimittelinformationen enthalten, heißt es in der Vorlage, die die Länderkammer am heutigen Freitag berät.

Weiter empfiehlt der Ausschuss, dass niedergelassene Ärzte, und weitere Leistungserbringer künftig ihre Praxisräume behindertengerecht ausbauen sollen. Bei wesentlichen Um- und Neubauten von Praxen solle dies sogar Pflicht werden.

Mehr Informationen und Aufklärung für gesetzlich Versicherte zur hausarztzentrierten Versorgung mahnt der Verbraucherschutzausschuss des Bundesrates an.

Das Patientenrechtegesetz soll nach der Sommerpause im Bundestag weiter beraten werden.

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