Ärztekammer wendet sich gegen Ausnahmen beim Rauchverbot

Die Bayerische Landesärztekammer unterstützt das Volksbegehren für strengen Nichtraucherschutz.

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INGOLSTADT (sto). Der Vorstand der Bayerischen Landesärztekammer erklärte, es sei erwiesen, dass Tabakrauchen und eine erhöhte Exposition in geschlossenen Räumen hochgradig gesundheitsschädlich sind. Daher dürfe es beim Schutz vor Passivrauchen keine Kompromisse geben.

In einer Entschließung forderten die Delegierten des Bayerischen Ärztetages in Ingolstadt bei nur zwei Enthaltungen die Bürger in Bayern auf, sich am Volksbegehren vom 19. November bis 2. Dezember zu beteiligen. Mit dem Volksbegehren sollen Lockerungen beim Nichtraucherschutz und die von der Staatsregierung beschlossenen Ausnahmeregelungen für Gaststätten wieder rückgängig gemacht werden.

Nach Schätzungen des Deutschen Krebsforschungszentrums in Heidelberg stehen jährlich mehr als 3300 tabakrauchassoziierte Todesfälle bei Nichtrauchern im Zusammenhang mit dem Passivrauchen. Für Kinder erhöhe sich das Risiko, an Infektionen der unteren Atemwege, an Asthma, Bronchitis oder Lungenentzündung zu erkranken um 50 bis 100 Prozent.

Zugleich forderte der Ärztetag, dass Medikamente zur Tabakentwöhnung von der GKV erstattet werden sollen. Die Einstufung dieser Medikamente als Life-Style-Präparate werde den gesundheitlichen Problemen der Tabakabhängigkeit nicht gerecht.

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