GBA-Beschluss

Aus für die Arthroskopie bei Gonarthrose

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BERLIN. Nach insgesamt fünfjährigen Recherchen und Beratungen sieht der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) keine Belege dafür, dass Arthroskopien des Kniegelenks im Vergleich zur Nichtbehandlung oder zu Scheinoperationen einen Nutzen stiften.

Dementsprechend darf diese Leistung künftig nicht mehr zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden. Das Bundesgesundheitsministerium muss der Entscheidung noch zustimmen.

Arthroseerkrankungen sind in Deutschland relativ häufig. 17 Prozent der Männer und 27 Prozent der Frauen erkranken im Lauf ihres Lebens daran, vorwiegend in Hüft- und Kniegelenken.

Am 29. Oktober 2010 hatte der GKV-Spitzenverband eine Methodenbewertung beantragt. Im Juli 2011 beauftragte der GBA das IQWiG mit der Recherche, Darstellung und Bewertung des aktuellen medizinischen Wissensstandes zur Arthroskopie bei Gonarthrose.

Das IQWiG legte den Abschlussbericht im März 2015 vor, dem das Stellungnahmeverfahren folgte. Das Fazit laut Harald Deisler, unparteiisches Mitglied des GBA: "Für die untersuchten Verfahren wurde im Vergleich zu Scheinoperationen oder Nichtbehandlung kein Nutzenbeleg gefunden."

In den Beschlüssen wird aber auch klargestellt, dass es Konstellationen gibt, die nicht vom GBA überprüft worden sind und bei denen die Arthroskopie weiterhin angewendet werden kann, etwa bei Traumen. (HL)

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