Bangen bei 68ern: Welcher Stichtag gilt?

BERLIN (ble). Die große Koalition will die Altersgrenze für Vertragsärzte abschaffen. Unklar ist jedoch, ob Ärzte, die noch in den kommenden Wochen oder Monaten 68 Jahre alt werden, von den Plänen profitieren werden.

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Hier wird es entscheidend auf den Stichtag für die Gesetzesänderung ankommen. Als unwahrscheinlich gilt, dass Schwarz-Rot einen rückwirkenden Stichtag wählen wird, um Schadenersatzforderungen von Vertragsärzten, die ihre Zulassung wegen der Regelung zurückgeben mussten, zu vermeiden, heißt es aus dem Bundesgesundheitsministerium.

Bundestag ist bis September im Urlaub.

Als "natürlicher" Stichtag kommt das Inkrafttreten des Gesetzes zur Weiterentwicklung der GKV-Organisationsstrukturen infrage, an das eine Regelung zur Aufhebung der Altersgrenze im sogenannten Omnibusverfahren angekoppelt werden soll. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.

Möglich ist aber auch, dass die Koalition einen früheren Stichtag wählt, etwa die abschließende Abstimmung des Bundestags über das GKV-Weiterentwicklungsgesetz - also noch vor Inkrafttreten des Gesetzes selbst.

Allerdings ist der Bundestag bis Mitte September in den Ferien, zudem muss sich die Koalition erst über Details eines entsprechenden Änderungsantrages einigen. Dann soll noch eine Bundestagsanhörung folgen. Insgesamt kommt der Bundestag im zweiten Halbjahr dieses Jahres allerdings nur noch zu sieben regulären Sitzungswochen zusammen, von diesen finden zwei im September und lediglich eine im Oktober statt.

Vor Mitte November dürfte über das Weiterentwicklungsgesetz - und damit auch über ein Ende der 68er-Regelung - daher wohl keine Entscheidung fallen. Bestimmt der Bundestag den Abstimmungstermin als Stichtag, dürften zumindest die Ärzte, die im vierten Quartal 68 Jahre alt werden, aus dem Schneider sein, denn ihre Kassenzulassung endet nicht mit dem 68. Geburtstag, sondern erst am 31. Dezember.

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