Bayerisches Rauchverbot bleibt bestehen

MÜNCHEN (chb). In bayerischen Gaststätten bleibt das Rauchen auch weiter verboten. Eine Klage auf Aufhebung des Rauchverbots hat der bayerische Verfassungsgerichtshof abgewiesen.

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Die Richter sehen die Handlungsfreiheit von Rauchern durch das Verbot nicht unverhältnismäßig eingeschränkt. Die geltenden Vorschriften würden das Rauchen nicht generell untersagen, sondern nur an Orten verbieten, an denen die Gesundheit anderer Personen durch Passivrauchen gefährdet werden könnte.

Der Gesetzgeber habe einen grundrechtlichen Schutzauftrag. Um diesen zu erfüllen, müssten auch Gastwirte schwerwiegende Eingriffe in ihre Berufsausübung hinnehmen.

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