Bedarfsplanung soll für alle Arztgruppen gelten

Neue Bedarfsplanung bringt Änderungen für einzelne Arztgruppen - beispielsweise für Augenärzte.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Johann-Magnus von Stackelberg stellv. Vorstandsvorsitzender, GKV-Spitzenverband

Johann-Magnus von Stackelberg stellv. Vorstandsvorsitzender, GKV-Spitzenverband

© GKV / dpa

KÖLN. In der künftigen Bedarfsplanung werden die Augenärzte in zwei verschiedene Gruppen aufgeteilt: konservativ tätige und operierende.

"Wir sind uns mit der KBV einig, dass wir die Arztgruppe trennen werden", sagte Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbands, beim 10. Sozialrechtstag in Köln.

Überversorgung abbauen, um Unterversorgung zu bekämpfen

"Wir planen bei den Augenärzten ohne jede Differenzierung", sagte von Stackelberg. Dabei würden viele in den Bereich der ambulanten Operationen gehen und der konservativen Therapie nicht mehr zur Verfügung stehen. Dem trage die Bedarfsplanung nicht Rechnung.

Es dürfe auch nicht dabei bleiben, dass ein Teil der Ärzte gar nicht von der Bedarfplanung erfasst wird, sagte er. "Es zeichnet sich ein Konsens zwischen KBV und Krankenkassen ab, dass wir alle Arztgruppen in die Planung aufnehmen wollen."

Fördermaßnahmen wie die Sicherstellungszuschläge, die Förderung unterschiedlicher Formen ärztlicher Berufsausübung und die regionalen Versorgungsfonds könnten beim Abbau der Unterversorgung helfen, sagte er.

Wesentlich sei aber ein anderer Aspekt: "Wenn wir die Überversorgung nicht abbauen, werden wir die Unterversorgung nicht bekämpfen."

Kassen für zeitliche Zulassungen bei Überversorgung

Die Kassen setzten sich deshalb dafür ein, dass in Regionen mit einem Versorgungsgrad über 100 Prozent Zulassungen nur noch zeitlich befristet ausgesprochen werden.

In der spezialfachärztlichen Versorgung fehlt nach Einschätzung von Stackelberg ein stringenter ordnungspolitischer Rahmen. "Wer kann, der darf, darf nicht zur Blaupause für die Öffnung der Krankenhäuser generell werden."

Entscheidend für diese Versorgungsform werde die Kooperation zwischen Kliniken und niedergelassenen Ärzten sein, glaubt er. Deshalb würden Einzelpraxen in der spezialärztlichen Versorgung wohl kaum eine Rolle spielen. "Sie ist prädestiniert für Ambulatorien oder entsprechende Ärztehäuser."

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