Beratung ist gut - aber bleibt die Vertraulichkeit gewahrt?
Patientenindividuelle Gesundheitsdaten an Dritte, etwa Gesundheitsdienstleister, weiterzugeben, ist heikel. Möglicherweise hat die DAK in ihrer Zusammenarbeit mit Healthways den Datenschutz verletzt. Die Bundesregierung verweist auf eine noch nicht abgeschlossene Prüfung durch die Aufsicht.
Veröffentlicht:BERLIN. Seit Jahresanfang erprobt die DAK in Bayern und Baden-Württemberg ein Betreuungsprogramm "Besser leben" für chronisch Kranke. Dazu wurde ein Vertrag mit dem Gesundheitsdienstleister Healthways abgeschlossen. Dessen examinierte Pflegekräfte rufen regelmäßig Patienten mit Atemwegsleiden, Diabetes, Herzinsuffizienz oder koronarer Herzkrankheit an und beraten in Fragen der gesundheitlichen Lebensführung. Der Bundesdatenschutzbeauftragte bemängelte die Weitergabe vertraulicher Patientendaten - Bündnis 90/Die Grünen machten dies zum Gegenstand einer parlamentarischen Anfrage, zu der nun die Antwort der Bundesregierung vorliegt.
Sie hält grundsätzlich solche Telefonberatungen für sinnvoll, dies könne aber die persönliche ärztliche Beratung und Behandlung nicht ersetzen. Telefonberatungen seien nach Angaben des Bundesversicherungsamtes gängige Praxis der Krankenkassen.
Meist nehme dabei der Versicherte den ersten Kontakt zur Kasse auf, um solche Beratung zu erhalten - im Unterschied dazu geht in dem DAK-Modell die Initiative zur Telefonberatung von Healthways aus. In diesem Punkt sei das Programm seit dem 7. August geändert worden. Der Erstkontakt werde nun ausschließlich durch die DAK hergestellt. Außerdem habe die DAK zugesichert, dass Versicherte darauf hingewiesen werden, dass Sozialdaten an Dritte weitergegeben werden.
Die Praxis, wonach die DAK in der Startphase des Modells personenbezogene Daten an Healthways übermittelt hat, bewertet auch die Bundesregierung als problematisch. Diese Praxis sei vom Bundesversicherungsamt unterbunden worden. Auch die fragwürdige Übermittlung von Leistungsdaten einzelner Versicherter an Healthways sei von der DAK abgestellt worden.
Insgesamt bewertet die Bundesregierung die Leistungen, die zwischen DAK und Healthways vereinbart worden sind, als Patientenschulung und -betreuung. Hierzu sei die aufsichtsrechtliche Prüfung noch nicht abgeschlossen.