Präimplantationsdiagnostik

Bisher 50 Anträge in Bayern

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MÜNCHEN. Ein Jahr nach ihrem Start hat die Bayerische Ethikkommission bislang über 50 Anträge für eine Präimplantationsdiagnostik (PID) entschieden.

Das hat Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) mitgeteilt. Fünf Anträge betroffener Frauen seien abgelehnt worden. Das 2011 ergänzte Embryonenschutzgesetz schreibt vor, dass eine PID nur in Ausnahmefällen und in dafür zugelassenen Zentren - in Bayern sind es vier - vorgenommen werden darf.

Aufgabe der Kommission ist es, jeden Antrag daraufhin zu prüfen, ob eine medizinische Indikation vorliegt, die eine PID rechtfertigt. Die Gebühren dafür betragen zwischen 100 bis 5000 Euro. Die Zustimmung der Ethikkommission eines anderen Bundeslandes wird in Bayern nicht anerkannt.

Die Bayerische PID-Kommission setzt sich aus vier Ärzten verschiedener Fachrichtungen, einem Ethiker, einem Juristen sowie einem Vertreter einer Selbsthilfeorganisation für Menschen mit Behinderungen zusammen. Vorsitzende ist die Reproduktionsmedizinerin Frau Professor Ursula Zollner. (fst)

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