Bonus-Malus, Zweitmeinung und Richtgrößen fallen

BERLIN (HL). Die umstrittene Bonus-Malus-Regelung und das Zweitmeinungsverfahren sollen ersatzlos entfallen. Die Richtgrößenprüfung soll durch ein Verfahren ersetzt werden, bei dem Ärzte nur noch für die Wahl des Wirkstoffes und die Verordnungsmenge verantwortlich sind.

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In einem ersten als Paragrafenwerk ausformulierten Diskussionsentwurf hat das Bundesgesundheitsministerium die Details für Strukturreformen in der Arzneimittelversorgung erarbeitet.

Für die Praxis wichtig ist vor allem der mögliche Ersatz der Richtgrößen. So können KVen und Kassenverbände "eine arztbezogene Prüfung ärztlich verordneter Leistungen bezogen auf die Wirkstoffauswahl und die Wirkstoffmenge im jeweiligen Anwendungsgebiet" vereinbaren. Das soll arztgruppenspezifisch für Anwendungsgebiete geregelt werden, die für die Versorgung und die Verordnungskosten relevant sind. In die Wirtschaftlichkeitsprüfung werden auch Krankenhäuser mit ambulanter Versorgung einbezogen.

Schließen Kassen und Hersteller Rabatt- oder Versorgungsverträge ab, so müssen Ärzte umfassend über deren Inhalt informiert werden. Das BMG-Papier enthält nun auch detaillierte Regelungen für eine Reform der Kosten-Nutzen- und Schnellbewertung von Arzneien.

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Lesen Sie dazu den Kommentar: Gesundheitsreform als Parteipolitik

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