CSU und FDP setzen auf wohnortnahe Versorgung
MÜNCHEN (sto). Die wohnortnahe ambulante Versorgung durch niedergelassene Haus-, Fach- und Zahnärzte sowie durch inhabergeführte Apotheken soll ein zentraler Pfeiler der Patientenversorgung in Bayern bleiben.
Veröffentlicht:Darauf haben sich CSU und FDP in ihrer Koalitionsvereinbarung verständigt. Auch die stationäre wohn-ortnahe Versorgung durch Krankenhäusersolle gewährleistet bleiben.
Tragende Säulen der medizinischen Versorgung sind nach Auffassung der neuen Bayerischen Staatsregierung die Freien Berufe, freie Arztwahl, der Erhalt der privaten Krankenversicherung und der Länderkrankenkassen. Einheitskassen und der Betrieb von medizinischen Versorgungszentren, die nicht von Ärzten getragen werden, werden von der schwarz-gelben Koalition abgelehnt.
Bei der Umsetzung des Gesundheitsfonds, der von der FDP nach wie vor abgelehnt wird, wollen die beiden Regierungsparteien darauf achten, dass die von der CSU durchgesetzten Bedingungen wie eine bessere Vergütung der Ärzte auch tatsächlich erfüllt werden.
Für den Fall, dass dies nicht durchsetzbar ist oder der einheitliche Beitragssatz von 15,5 Prozent im kommenden Jahr nicht ausreicht, um die Ausgaben der Krankenkassen zu decken, will die neue bayerische Staatsregierung eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel einer grundlegenden Änderung starten.
Eine Bürgerversicherung mit einer Einheitskasse und eine Sozialversicherungspflicht auf alle Einkunftsarten werden von CSU und FDP dabei strikt abgelehnt.
Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte wird von der schwarz-gelben Koalition in Bayern ausdrücklich begrüßt. Dabei müssten jedoch der Datenschutz und die Akzeptanz bei den Leistungserbringern gewährleistet sein, heißt es in der Koalitionsvereinbarung von CSU und FDP.
Zum Versandhandel von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und gegen die Einrichtung von Abhol- und Bestellstellen außerhalb von Apotheken haben CSU und FDP in der Koalitionsvereinbarung eine Bundesratsinitiative angekündigt.