Das aktuelle Quartal als Basis für RLV

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Die KV Niedersachsen will Verwerfungen, die sich bei der Berechnung des Regelleistungsvolumens ergeben haben, künftig vermeiden. Das RLV soll dann anhand von Echtzeitdaten ermittelt werden.

Von Christian Beneker

Die KV Niedersachsen reorganisiert die RLV-Berechnung.

Die KV Niedersachsen reorganisiert die RLV-Berechnung.

© Nikolai Sorokin/fotolia.com

HANNOVER. Die KV Niedersachsen will das Regelleistungsvolumen (RLV) nicht mehr am Vorjahresquartal orientieren.

"Das RLV soll stattdessen unter Umständen auf Basis der aktuell abgerechneten Fallzahlen pro Arzt und Quartal errechnet werden", sagt KV-Sprecher Detlef Haffke der "Ärzte Zeitung". Noch befindet sich das neue System in er Testphase.

Derzeit läuft auf den Computern der KVN eine Modellrechnung. "Wir ermitteln die Zahlen für das Quartal 4/2011, um eine Grundlage für das Quartal 2/2012 zu erhalten", erklärt Haffke.

Da nicht zwei komplette Berechnungen auf den KV-Computern parallel laufen können, "werden nur die verschiedenen Arztgruppen berechnet plus einige Stichproben pro Arztgruppe", sagt Haffke. "Wie sich das neue System genau auf den einzelnen Arzt auswirkt, werden wir nicht sagen können", so der Sprecher.

Grund für die Loslösung der Berechnung vom Vorjahresquartal sind die immer wieder auftretenden Verwerfungen für den einzelnen Arzt.

Fünf Prozent vom Gesamt-RLV als Reserve

War er etwa in einem Quartal zwei oder drei Wochen krank, so schlägt das reduzierte Versorgungsgeschehen in seiner Praxis auf das entsprechend berechnete Parallel-Quartal des nächsten Jahres durch. Damit wird der Arzt doppelt belastet.

Künftig soll das RLV an Echtzeitdaten der Fallzahlen aus dem aktuellen Quartal ermittelt werden. "So kann das Versorgungsgeschehen direkt abgebildet werden", hieß es bei der KVN. Eine Fallzahlbegrenzung soll Übersteuerungen begrenzen.

Als Puffer in dem neuen System werden vom Gesamt-RLV fünf Prozent zunächst nicht ausgeschüttet, so die Idee. Das Geld diene als Reserve, "aus der wir nach der endgültigen Abrechnung Restquoten bedienen können", sagt Haffke.

Auf einer Sonder-Vertreterversammlung im April werden die Delegierten das Vorgehen beraten. Auf einer Klausursitzung im Juni könnte die Neuberechnung beschlossen werden. "Auf jeden Fall werden wir auch im dritten Quartal 2012 nach der alten Berechnung verfahren", hieß es.

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