Der Hausarzt als Steuermann und Promotor von Prävention

BERLIN (HL). Aussicht auf zusätzliches Honorar für Hausärzte versprechen zwei neue Verträge, die die Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung von KBV und 15 KVen mit der Knappschaft zum 1. Juli und der Bundesinnungskasse Gesundheit zum 1. April abgeschlossen hat. Die knapp zwei Millionen Versicherten dieser beiden Kassen können zusätzlich freiwillig eine hausärztliche Versorgung nach Paragraf 73 b SGB V wählen.

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Zwei Zusatzuntersuchungen für Kinder - die U7a und die U10 - hat die KBV mit der BIG Gesundheit vereinbart.

Zwei Zusatzuntersuchungen für Kinder - die U7a und die U10 - hat die KBV mit der BIG Gesundheit vereinbart.

© Foto: Klaro

Die gestern in Berlin von der KBV und den beiden Kassen vorgestellten Vertragseckpunkte haben entsprechend der sehr unterschiedlichen Versicherungsstruktur deutlich differenzierte Inhalte.

Die Knappschaft hat überdurchschnittlich viele alte Versicherte und erhält hohe Zuweisungen aus dem Risikostrukturausgleich. Aufgrund des günstigen Beitragssatzes von 12,7 Prozent wächst die Kasse stark, auf zuletzt 1,6 Millionen Versicherte.

Vertragsziel ist die Lotsenfunktion des Hausarztes. Er managt vor allem die Übergänge zur und zwischen der fachärztlichen Versorgung und zum Krankenhaus. Teilnehmende Hausärzte machen Hausbesuche, kommunizieren mit behandelnden Krankenhausärzten und informieren Patienten über die Disease-Management-Programme der Knappschaft. Eingeschriebene Patienten haben ein Recht auf eine Terminsprechstunde; die Wartezeit soll nicht mehr als 30 Minuten betragen. Der Patient kann seine Teilnahme am Vertrag direkt beim Hausarzt erklären. Damit verpflichtet sich der Patient, Fachärzte (Ausnahme: Augen- und Frauenärzte) nur durch Überweisung des Hausarztes zu konsultieren.

Pro eingeschriebenem Versicherten erhält der Hausarzt eine Vergütung von neun Euro. Zusätzlich zahlt die Kasse zwölf Euro, wenn ein Patient sich in ein DMP einschreiben lässt. Diese Vergütung erfolgt zusätzlich zur DMP-Einschreibepauschale.

Völlig anders ist der Leistungsinhalt des Hausarztvertrags mit der BIG Gesundheit. Dieser Kasse mit überwiegend jüngeren Mitgliedern geht es primär um die Förderung der Prävention. Ärzte sollen BIG-Versicherte aktiv zur Inanspruchnahme von Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen motivieren.

Haus- und Kinderärzte erhalten für eingeschriebene Versicherte 28 Euro einmal im Jahr für die Erhebung des Präventionsstatus'. Die Früherkennungsuntersuchungen selbst werden mit einem Punktwert von 5,11 Cent vergütet. Zusätzlich werden die Kinderuntersuchungen U7a (Alter 33 bis 36 Monate) und U10 (sieben bis acht Jahre) mit 50 Euro vergütet. Auch Allgemeinärzte können diese Untersuchung abrechnen, wenn in der Nähe kein Kinderarzt verfügbar ist.

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