Der Praxisbesuch bleibt für Behinderte eine hohe Hürde

Seit Jahren wird über die Verbesserung der Versorgung von Menschen mit Behinderung diskutiert - mit ernüchternden Ergebnissen. In der Politik finden Betroffene für ihre Probleme wenig Gehör.

Von Rebecca Beerheide Veröffentlicht:
Untersuchungen mit Hindernissen: Frauen im Rollstuhl müssen in den Stuhl mit einem Lifta (hinten) hineingehoben werden.

Untersuchungen mit Hindernissen: Frauen im Rollstuhl müssen in den Stuhl mit einem Lifta (hinten) hineingehoben werden.

© Amper Kliniken AG Klinikum Dachau

BERLIN. Für Menschen mit Behinderung ist der Gang zum Arzt kein erfreulicher Termin: Oft werden sie abgewiesen, Praxisräume sind mit einem Rollstuhl nicht zu erreichen, es gibt keine speziellen Behandlungsliegen, das Arzt-Patienten-Gespräch ist zu kompliziert.

 Die Liste der Defizite des Gesundheitssystems aus der Sicht von Betroffenenverbänden sind lang. "So wie das System aufgestellt ist, stimmt es für uns nicht", sagte Barbara Stötzer-Manderscheid von "Selbstbestimmt Leben" auf der Fachkonferenz "Teilhabe braucht Gesundheit" vom Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Hubert Hüppe (CDU).

Bei den Ärztevertretern scheinen die Probleme der Versorgung inzwischen angekommen zu sein: Dr. Frank Ulrich Montgomery, Vizepräsident der Bundesärztekammer, hofft für die Zukunft, dass die Barrieren im Kopf der Ärzte verschwinden werden.

Dennoch warnte er vor überzogenen Forderungen. Denn Fehlentwicklungen im Gesundheitssystem, die vor Jahren begonnen haben, könnten nicht so einfach zurückgedreht werden.

Auf neue rechtliche Regelungen seitens der Bundesregierung werden die Betroffenen nicht setzen können. Die parlamentarische Staatssekretärin im Gesundheitsministerium, Annette Widmann-Mauz (CDU), sieht den nötigen Mehrbedarf für Behinderte in der GKV bereits geregelt.

"Die Kassen sind verpflichtet, den Bedarfen von Menschen mit Behinderung Rechnung zu tragen", sagte Widmann-Mauz. Veränderungen am Leistungsrecht stehe sie "zurückhaltend gegenüber". Denn laut Widmann-Mauz sei das Hauptproblem nicht das geltende Recht sondern die Art und Weise, wie die Akteure im Gesundheitswesen die Vorgaben umsetzen.

 Die CDU-Gesundheitsexpertin forderte eine Gesamtstrategie von Ärzten und Kassen, die das Ministerium möglicherweise unterstützen würde.

Ein mögliches Vorbild für künftige Konzepte in der ambulanten Versorgung könnte ein Positionspapier der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) sein. Die KZBV legte vergangenen Sommer umfangreiche Behandlungsgrundsätze vor, nach denen Menschen mit Behinderung zahnmedizinisch versorgt werden sollen.

"Damit haben wir den gesetzlichen Anspruch formuliert, damit Versorgung ohne karitative Einrichtungen funktioniert", sagte Dr. Wolfgang Eßer von der KZBV. Doch die Grundsätze bestehen weiterhin nur auf dem Papier: "Trotz des Anspruchs werden die Vorschläge in der Politik kaum gehört", so Eßer.

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