Arzneiregress

Dringender Appell an den Gesetzgeber

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BERLIN. In einem Schreiben an den CDU-Bundestagsabgeordneten Michael Hennrich hat der Ehrenvorsitzende der KV Hessen, Dr. Jürgen Bausch, eine Klarstellung des Gesetzgebers zur Qualität des Erstattungsbetrages für innovative Arzneimittel angemahnt. Hennrich ist Berichterstatter seiner Fraktion im Bundestagsgesundheitsausschuss für das Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz.

Hintergrund des Schreibens von Bausch ist eine vorläufige Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg vom 1. März, wonach der Erstattungsbetrag sich nur auf den Einsatz eines Arzneimittels bei solchen Patientengruppen bezieht, für die der Bundesausschuss einen Zusatznutzen attestiert hat. Für andere Patientengruppen wäre eine Verordnung unwirtschaftlich und daher mit Regress bedroht.

Bausch weist auf die Konsequenzen hin: "Erfolgt nicht eine baldige Klärung der Mischpreisproblematik durch das Parlament, dann werden die Ärzte entweder in negativ bewerteten Subgruppen auf das Privatrezept ausweichen oder den Patienten in ein Krankenhaus einweisen."

Auch der Vorsitzende der Schiedsstelle für die Festlegung von Erstattungsbeträgen, der Gesundheitsökonom Professor Jürgen Wasem, befürchtet erhebliche Versorgungsprobleme in einigen Indikationsgebieten, wenn der Beschluss des Landessozialgerichts Bestand haben sollte. (HL)

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