EU-Gesundheitsausschuss stimmt für offene Grenzen beim Arztbesuch

BRÜSSEL (spe). Der Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlaments hat sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, die Grenzen für die medizinische Versorgung der Patienten in Europa zu öffnen. Die Mitglieder der sozialdemokratischen Fraktion (SPE) hatten sich bei der Abstimmung enthalten.

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Die CDU-Politiker Thomas Ulmer und Peter Liese begrüßten den Beschluss des Gesundheitsausschusses, der viele Änderungen am Richtlinienentwurf der Kommission vorsieht.

"Der Beschluss des Ausschusses geht prinzipiell in die richtige Richtung", so die Abgeordneten. Deutschland habe zwar die entsprechende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes bereits umgesetzt, viele andere Mitgliedstaaten aber nicht. "Dies schadet den Patienten in anderen EU-Mitgliedsländern und ist zum Nachteil für Gesundheitsanbieter in Deutschland." Über Details der Abstimmung gäbe es gleichwohl weiterhin Unstimmigkeiten innerhalb des Parlamentes als auch mit dem Rat. Beispielsweise fordert der Ausschuss, dass die Mitgliedstaaten auch die Reisekosten für eine Auslandsbehandlung übernehmen sollen. "Darüber kann man den Ländern keine Vorschriften machen", so Ulmer.

Kompetenzen der EU-Staaten sollen erhalten bleiben.

Weiterhin strittig ist, dass die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet werden sollen, vorab genehmigte Leistungen direkt zu erstatten, ohne dass der Patient in Vorleistung treten muss. Die Richtlinie dürfe zudem die Kompetenzen der Staaten für die Organisation und Finanzierung der Gesundheitssysteme nicht aushebeln, betonten beide CDU-Politiker.

Die SPE hatte sich bei der Abstimmung enthalten. Sie zweifelt unter anderem die Rechtsgrundlage des Richtlinienvorschlags an. Durch die Betonung des Binnenmarktaspektes würde der Wettbewerb zwischen den Gesundheitsanbietern in den Vordergrund gerückt. Mit ihrem Antrag, das Regelwerk stärker auf den Gesundheitsschutz abzustellen, konnten sich die Sozialdemokraten im Ausschuss nicht durchsetzen.

Die SPE-Abgeordneten fordern eindeutige Regeln für den Genehmigungsvorbehalt von stationären und hoch spezialisierten Leistungen. Die Mitgliedstaaten müssten Vorabgenehmigungen verlangen dürfen, um das Funktionieren und die Finanzierbarkeit des Gesundheitssystems zu gewährleisten, sagte die Gesundheitsexpertin der SPD Dagmar Roth-Behrendt.

Voraussichtlich in der zweiten Aprilhälfte wird das Parlament in Straßburg über den Richtlinienentwurf abstimmen. Da noch Änderungsbedarf an der vorliegenden Fassung besteht, wird mit einer zweiten Lesung nach der Europawahl gerechnet.

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