Eckpunkte für Reform der Sicherungsverwahrung liegen vor
BERLIN (dpa). Für die anstehende Reform der Sicherungsverwahrung für Schwerstverbrecher legt das Bundesjustizministerium jetzt Eckpunkte vor.
Veröffentlicht:Diese seien am Dienstag an die Bundesländer verschickt worden, sagte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa. Für den 16. August seien die Staatssekretäre der Länder ins Bundesministerium eingeladen worden.
"Mit den neuen Leitlinien zur Sicherungsverwahrung soll der bloße Verwahrvollzug durch einen therapiegerichteten Behandlungsvollzug abgelöst werden", sagte die Ministerin. Auch der Schutz der Menschen vor gefährlichen Straftätern werde weiter möglich sein.
"Er wird sogar noch besser werden, wenn statt einem einfachen Wegsperren intensiv behandelt wird", sagte die Ministerin. "Therapien müssen auf jeden einzelnen gefährlichen Straftäter zugeschnitten sein." Mit der Therapie müsse künftig schon vor der Sicherungsverwahrung begonnen werden, wenn der Verurteilte also noch in der Strafhaft sitze.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Mai entschieden, dass die Sicherungsverwahrung bis 2013 komplett neu zu gestalten ist. Die Richter kritisierten insbesondere, dass sich die Maßnahme bislang zu wenig von der Strafhaft unterscheidet.
Die Neugestaltung müssen Bund und Länder nach dem Karlsruher Urteil zusammen angehen. Einige Länder hatten kürzlich angesichts des Zeitdrucks kritisiert, dass der Bund noch keine Eckpunkte für die Neuregelung vorgelegt habe.
Leutheusser-Schnarrenberger betonte, die Bundesregierung werde die Reform zusammen mit den Ländern "mit Hochdruck" angehen.