Eine Gutschrift beendet nicht die Retaxation

OFFENBACH (run). Erfolgt eine Gutschrift voreilig einbehaltener Retaxationsbeträge, ist dies nicht gleichbedeutend mit einer Rücknahme der Retaxationen. Darauf macht jetzt der Hessische Apothekerverband (HAV) aufmerksam.

Veröffentlicht:

Hintergrund ist, dass die PROTAXPlus GmbH zunächst mitgeteilt hatte, dass die Retaxbeträge von beanstandeten BtM-Rezepten umgehend abgesetzt würden und nicht erst nach der im Arzneimittelliefervertrag vereinbarten Frist von drei Monaten beziehungsweise nach Einspruchsentscheidung.

Nachdem der HAV die Prüfungsstelle auf ihr vertragswidriges Verhalten hingewiesen hatte, erhielten einige Apotheken für bereits abgesetzte Retaxationsbeträge eine Gutschrift über das Rechenzentrum.

Dadurch seien einige Betroffene davon ausgegangen, dass nun auch die Retaxation aufgehoben sei, so der HAV. Tatsächlich müsse der Apotheker aber weiter Einspruch dagegen erheben.

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Brandbrief

ABDA appelliert an Habeck, höhere Skonti zu erlauben

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview

„Weniger Kunststoff, weniger Verpackungsmüll bei Impfstoffen“

Antidiabetika senken MPN-Risiko

Weniger myeloproliferative Neoplasien unter Metformin

Lesetipps