Kommentar – Anerkennungsgesetz

Eine trügerische Bilanz

Wolfgang van den BerghVon Wolfgang van den Bergh Veröffentlicht:

Auf den ersten Blick liest es sich wie eine einzige Erfolgsgeschichte: 2012 beschließt die Bundesregierung das Anerkennungsgesetz. Fachkräften aus dem Ausland soll damit per Rechtsanspruch ermöglicht werden, dass ihre im Heimatland erworbene Qualifikation schneller anerkannt wird. Eine brilliante Idee, mit der zweierlei erreicht werden soll: bestehende Engpässe an Fachkräften zu beheben und Integration zu erleichtern .

Fünf Jahre später zieht Bundesbildungsministerin Johanna Wanka Bilanz und spricht von einem großen Erfolg: "Das Anerkennungsgesetz wirkt!" Alles super – tatsächlich?

Von dem großen Erfolg eher ausgeschlossen sind zumindest bislang die Gesundheitsberufe. Noch im März sprach das Bundesgesundheitsministerium in Bezug auf die Anerkennungsverfahren in Heilberufen von "Anerkennungstourismus". Hintergrund ist seit Jahren ein Streit zwischen Bund und Ländern, ob etwa die Bundesärzteordnung , das Krankenpflegegesetz oder ländereigenen Gesetze für die Anerkennung gelten.

Erst im September 2016 konnte man sich auf eine einheitliche Stelle zur Anerkennung von Fachqualifikationen verständigen, die bei der Kultusministerkonferenz angesiedelt ist. Ob sich diese Einigung nun auszahlt, muss sich noch zeigen.

Lesen Sie dazu auch: Bundeskabinett: Anerkennung ausländischer Abschlüsse zahlt sich aus

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