Kommentar
Eine unsinnige Debatte
Die Praxisgebühr, das dürfte unstrittig sein, ist ein Instrument der Kofinanzierung vertragsärztlicher Leistungen. Es sind immerhin nahezu zehn Prozent, den die Patienten aus eigener Tasche zur ärztlichen Behandlung beisteuern.
Aber: Eine steuernde Wirkung hat die Praxisgebühr heute kaum noch. Wenn man dies erreichen will, müssten Patienten spürbarer an ihren Behandlungskosten beteiligt werden: mit einer Gebühr je Arztbesuch, besser noch mit einer prozentualen Zuzahlung.
Doch dieses Ziel einer wirksamen Steuerung der Inanspruchnahme gerät in Konflikt mit der Vorgabe, Patienten, vor allem chronisch Kranke, nicht zu überfordern.
Bei Letzteren ist die Zuzahlung insgesamt auf ein Prozent des Einkommens begrenzt, bei allen anderen Patienten auf zwei Prozent. Solange dies nicht zur Disposition gestellt wird, ist eine Debatte um die Praxisgebühr wenig zielführend, weil dies in der Praxis zu nichts führt.
Wichtiger wäre es dagegen, bei einer ohnehin anstehenden Vergütungsreform für die Vertragsärzte zu überlegen, wie unsinnige Mengenanreize beseitigt werden können. Dazu gehören auch die Quartalsbudgets, die Ärzte zu mitunter nur betriebswirtschaftlich motivierten Optimierungsmanövern zwingen.
Lesen Sie dazu auch den Bericht: Wirbel um die Praxisgebühr